
Egal welches Anliegen Sie haben und für welches unserer Angebote (Psychotherapie, Paartherapie, Supervision & Selbsterfahrung oder Beratung & Coaching) Sie sich interessieren, wichtig ist uns die zwischenmenschliche Beziehung. Das Entstehen gegenseitigen Vertrauens entscheidet wesentlich den Erfolg unserer Zusammenarbeit.
Verschwiegenheitspflicht:
Als Ihre Psychotherapeutin und Ihr Psychotherapeut sind wir zur gesetzlichen Verschwiegenheit verpflichtet. Ausnahmen sind Situationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung.
Ankommen in unserer Praxis:
Um als Ihre Psychotherapeutin und Ihr Psychotherapeut die Verschwiegenheitspflicht Ihnen und auch anderen Klientinnen und Klienten gegenüber wahren zu können, bitten wir Sie, erst maximal 5 Minuten vor Ihrem vereinbarten Termin unsere Praxis aufzusuchen. Dies reicht in der Regel aus, um in Ruhe für Ihre Sitzung bei uns anzukommen.
Dauer des Prozesses:
Dieser kann von einer einzigen Stunde bis zu mehreren Monaten oder Jahren reichen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Zusammenarbeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt von sich aus zu beenden. Ein Abschlussgespräch empfehlen wir für Ihre weitere persönliche Integration aber in jedem Fall.
Absageregelung:
Therapieraum und Zeit sind ausschließlich für Sie reserviert. Terminabsagen sind bis 48 Stunden vor Beginn der Sitzung kostenlos möglich. Danach wird der reguläre Tarif verrechnet. Sollten Sie den Termin also aus irgendeinem Grund absagen müssen, so können Sie dies bis 48 Stunden davor kostenfrei tun.
Kostenzuschuss:
Die österreichischen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten einer psychotherapeutischen Einzeltherapie. Je nach Vertrag übernehmen private Krankenkassen dann bis zu 100% der übrigen Kosten. Alle weiteren Informationen für die Bewilligung Ihres Kostenzuschusses erhalten Sie im Rahmen Ihres Erstgesprächs bei uns. Sie müssen dahingehend also vorerst nichts weiter vorbereiten.